Mitgliedschaft

Die Formen der Mitgliedschaft

Die Satzung sieht folgende Arten der Mitgliedschaft vor:

  • Mitgliedschaft mit Verbandstarifbindung (T-Mitglied)
  • Mitgliedschaft ohne Verbandstarifbindung (OT-Mitglied)
  • Gast-/Fördermitgliedschaft (G/F-Mitglied)

Für Mitglieder mit Verbandstarifbindung ist der Verband ermächtigt, Verbandstarifverträge abzuschließen, die Mitglieder ohne Tarifbindung werden von den Verbandstarifen nicht erfasst und sind bei allen das Tarifrecht betreffenden Entscheidungen nicht stimmberechtigt. Ansonsten sind sie als Vollmitglied den T-Mitgliedern gleichgestellt.

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft T bzw. OT können alle Unternehmer und Unternehmungen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie (natürliche und juristische Personen) sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen, d. h. Verbände, erwerben, die innerhalb des Verbandsgebietes (in Ausnahmefällen auch außerhalb des Verbandsgebietes) eine Niederlassung unterhalten oder Arbeitnehmer beschäftigen.

Gast-/Fördermitglied können Unternehmer und Verbände innerhalb und außerhalb des Verbandsgebietes werden, die entweder den Verband und seine Leistungen kennenlernen wollen oder aufgrund ihrer geschäftlichen oder wirtschaftlichen Position Beziehungen zu Mitgliedern unterhalten oder an einer Zusammenarbeit mit dem Verband interessiert sind.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte direkt an:
Verband der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie Rheinland-Pfalz e.V.

Telefon: 06321 852-223
Telefax: 06321 88955
E-Mail: info@ho-ku.de